Die Gewerbesteuereinnahmen von Windenergieanlagen (WEA) und Windparks erhalten die Standortkommunen zu 70,0 % und die entfernten Unternehmenssitze der Betreibergesellschaften zu 30,0 %.
Die Kleine Anfrage von Lydia Funke und die Antworten der Landesregierungen finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4561aak.pdf