Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V., mit Sitz in Magdeburg, wirkt in der Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes mit. Aufgrund eines Ersuchens der Härtefallkommission kann vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, abweichend von den ansonsten erforderlichen Erteilungsvoraussetzungen, der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht werden.
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Mario Lehmann: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4931aak.pdf