Zum 01.01.2019 trat das Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kraft. Unter anderem regelt dieses Gesetz sogenannte Personaluntergrenzen in „pflegesensitiven“ Bereichen. Näheres regelt die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV).
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4683aak.pdf