In den Beratungen des Finanzausschusses über den Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hat die AfD-Fraktion deutliche Nachbesserungen gefordert. Es sei nötig, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, um die Kommunen in Sachsen-Anhalt tatsächlich zu entlasten. Dazu erklärte Robert Farle, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, heute: „Die Kenia-Koalition muss laut Paragraph 88 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt dafür Sorge tragen, dass die Kommunen über die erforderlichen Finanzmittel verfügen, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Diesem Auftrag wird der vorliegende Gesetzesentwurf nicht vollumfänglich gerecht. Betrachtet man die Gemeinden einzeln, wird deutlich, dass bei 23 Prozent der Gemeinden im Land – also 50 Gemeinden – die angewandten Schlüsselzuweisungen des Jahres 2016 als Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage zu einer deutlich höheren Belastung führt. Wir brauchen daher Maßnahmen, die die finanziellen Zusatzbelastungen der betroffenen Kommunen auffangen und auch die Abschreibungspraxis für die Kommunen muss geändert werden.“
Zudem führe der vorliegende Gesetzesentwurf dazu, dass die kommunalen Krankenhäuser im Jahre 2017 Finanzmittel in Höhe von lediglich 24 Millionen Euro erhalten würden. „Zur Bewahrung des Status Quo bei den Krankenhausstandards und zur Aufhebung des Investitionsstaus in Krankenhäusern fordert die AfD-Fraktion eine kräftige Anhebung besagter Finanzmittel. Die Gegenfinanzierung unserer Forderungen kann aus dem Überschuss des Haushaltsjahres 2016 erfolgen“, so Farle abschließend.