Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, 18. Juli 2016:
Justizministerin Anne-Marie Keding beklagte in den Medien den Personalmangel in den Gefängnissen. Sie muss die Fehler ihrer Vorgängerin und der eigenen Verwaltung, die auch bereits unter Frau Kolb-Janssen gearbeitet hat, ausbaden.
Die Spardiktate des früheren Finanzministers Bullerjahn in den vergangenen Jahren sind Ursache dafür, dass nicht genügend Nachwuchs ausgebildet wurde. Die Große Koalition unter SPD und CDU hat es mehr als zehn Jahre lang vorgezogen, Anstalten zu schließen und das frei gewordene Personal auf die anderen Justizvollzugsanstalten (JVA) aufzuteilen. Geschlossen wurden seit 1990 neun JVA, unter anderem in Magdeburg, Naumburg, Stendal und Halberstadt. Als vorerst letzte Anstalt wurde im Jahr 2015 die JVA Dessau-Roßlau geschlossen.
Auch dieses Personal wurde auf die verbliebenen JVA aufgeteilt. Dass aber auch dort ein hoher Altersdurchschnitt herrschte, wurde außer Acht gelassen. Seitens des Justizministeriums hat anscheinend niemand damit gerechnet, dass die Justizvollzugsbediensteten „plötzlich und unerwartet“ bei entsprechender Gesundheit das Pensionsalter erreichen.
Jens Diederichs, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und ehemaliger Personalratsvorsitzender der JVA Halle sowie Gewerkschaftsfunktionär des Bunds der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), erklärt dazu: „Sicherheit kostet Geld. Bei aller Sparerei: Mit einem Gefängnis kann ich keinen Gewinn erzielen!“
Ein Haftplatz kostet durchschnittlich 135 Euro pro Tag. Laut Ministerium für Justiz gibt es aktuell 1.726 Gefangene, was tägliche Kosten von rund 233.000 Euro verursacht; dies sind im Monat rund 6.99 Millionen Euro, also pro Jahr rund 84 Millionen Euro, und das ohne Baukosten.
Diederichs verweist auf einen weiteren Aspekt, der in der öffentlichen Wahrnehmung stets zu kurz gekommen ist: „Die bereits geschlossenen Anstalten sind zum größten Teil weiterhin Liegenschaften im Besitz des Landes Sachsen-Anhalt. Sie verursachen also auch nach ihrer Schließung weiterhin nicht unerhebliche Kosten.“
Der Sparzwang hat in den zurückliegenden Jahren enorme Blüten getrieben. So gibt es schon seit Längerem in Sachsen-Anhalt keine Haftanstalt mehr für weibliche Gefangene. Diese sind durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und Sachsen-Anhalt in der JVA Luckau untergebracht. Die Haftkosten dafür trägt das Land Sachsen-Anhalt.
Der hohe Krankenstand unter den Bediensteten ist auch ein Ausdruck der Sparwut und der daraus resultierenden Arbeitsbelastungen. Zudem kommt noch entscheidend hinzu, dass die von der ehemaligen Justizministerin Kolb-Janssen vielfach propagierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie selbst in ihrem damaligen Ministerium kaum Beachtung fand.
Diederichs abschließend: „Die Schließung der Anstalten und der Neubau der JVA Burg führten dazu, dass Familien zerbrachen, manche Ehepartner ihren Job in der freien Wirtschaft verloren oder ihre als Altersvorsorge gebauten Häuschen mit Verlust verkaufen mussten. So lange man die eigenen Bediensteten wie leibeigene Schachfiguren behandelt, braucht man sich über mangelnde Motivation nicht zu wundern.“