In meiner KA „Ungereimtheiten bei den Ausweisdokumenten des mutmaßlichen Totschlägers S. H. und seiner Angehörigen“ (KA 7/1940) erkundigte ich mich unter Frage 6 danach, ob die Landesregierung ausschließen könne, dass es sich bei den syrischen Reisepässen der betroffenen Personen um Fälschungen handelt.
Die Landesregierung beantwortete diese Frage jedoch nicht, sondern verwies nur darauf, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung die Echtheit der entsprechenden Dokumente geprüft habe. Diese Aussage ist keine konkrete Antwort auf meine Frage. Auch der Landesregierung dürfte hinlänglich bekannt sein, dass zu Tausenden gefälschte Personaldokumente der Syrisch Arabischen Republik im Umlauf sind, die insbesondere zur Erschleichung des Asylstatus´ verwendet werden.
Die Kleine Anfrage von Thomas Höse und die Antworten der Landesregierungen finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4403aak.pdf