Am 10. August 1922 erklärte der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert das „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne. Seither ist es mit Unterbrechungen die Nationalhymne der Deutschen. Eine gesetzliche Grundlage, die das „Deutschlandlied“ zur deutschen Hymne erklärt, steht bisher aus. Eine Bundesratsinitiative soll die Nationalhymne mit Gesetzeskraft bestätigen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: LT-Drs. 8/1267