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100 Jahre Missachtung der Verfassung – Staatsleistungen an Kirchen stoppen II.

Die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 hatte bereits die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgesehen. Gezahlt wird aber bereits seit über 200 Jahren (1803)! (Im 19. Jahrhundert wird zusätzlich zu den Staatsleistungen die Kirchensteuer eingeführt!) Der Bund zahlt selbst keine Staatsleistungen, hat jedoch laut Verfassung die Grundsätze aufzustellen, wonach die Länder die Ablösung der Staatsleistungen zu bewerkstelligen haben. Die Initiative zu einem solchen Gesetz könnte über den Bundesrat auch von den Ländern ausgehen. Deutschland ist ein
säkulares Land.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Alexander Raue: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4876aak.pdf