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100 Jahre Missachtung der Verfassung – Staatsleistungen an Kirchen stoppen III.

Kein bisheriger Potentat ist für den Verlust seiner institutionellen Macht entschädigt worden. Das einzige, was sich aus dem Reichsdeputationshauptschluss ableiten lässt, ist die staatliche Baupflicht für die wenigen „hohen Domkirchen“. Dies gilt insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass zahlreiche Besitztümer, für die die Kirche entschädigt werden will, womöglich nicht rechtmäßig zu ihrem Eigentum gehört. Im Mittelalter haben viele versucht, den auf dem freien Besitztum liegenden Kriegsdiensten zu entgehen, indem sie ihr freies Eigentum „freiwillig“ der Kirche hingaben, um dasselbe als Zinsgut oder als Lehen wieder zu erhalten, oder auch um es als Leibeigene der Kirche künftig zu bebauen. Kirchen und Klöster haben auf diese Weise sehr großen Reichtum, oft auch ganze Territorien erhalten. Denn im frühen und auch späteren Mittelalter noch mussten viele ihr freies Besitztum an Kirchen und Klöster abgeben, um es als Zinsgut wieder von denselben zurückzuerhalten.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Alexander Raue: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4877aak.pdf