„Anschubprämie“ sollen Langzeitarbeitslose bekommen, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und diesen mindestens ein Jahr lang durchhalten. Das Extrageld für Langzeitarbeitslose ist Teil der Bürgergeld-Reform der Ampel-Regierung auf Bundesebene und soll mehr Menschen in Arbeit bringen. Darauf hat sich die Koalition aus Rot-Gelb-Grün im Rahmen ihrer sogenannten „Wachstumsinitiative“ verständigt. Die Regelung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Während der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck das Konzept überschwänglich als „pragmatisch und praktisch“ feiert, stößt die „Anschubprämie“ vielerorts auf heftige Kritik. „Faulenzer-Bonus“, „Unding“, „Arsch-hoch-Prämie“ oder „blanker Hohn für diejenigen, die seit Jahren ihren Job machen“ sind nur einige der wenig schmeichelhaften Wortfindungen für dieses absurde Vorhaben.
Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hält das Vorhaben der Ampel-Regierung für ungerecht denen gegenüber, die mit lebenslanger, harter Arbeit unser Land am Laufen halten. Selbstverständlichkeiten wie die Aufnahme einer Arbeit müssen nicht extra prämiert werden. Die „Anschubprämie“ schafft keine Anreize für eine Beschäftigungsaufnahme, sondern einen Mitnahmeeffekt und damit Missbrauchspotenzial.
Fakt ist: Das im Jahr 2022 von der Ampel-Regierung beschlossene Bürgergeld bietet wenig Anreiz, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mit fatalen Folgen für den Arbeitsmarkt, denn die großzügige Alimentierung der halben Welt durch unseren Staat macht jedem Einzelnen die Entscheidung leicht: auch ohne Job lässt es sich in Deutschland ordentlich leben. Ein sinnvoller Schritt, Langzeitarbeitslose dauerhaft in Arbeit zu bringen, wären dagegen faire Einkommen, die deutlich über dem Bürgergeld liegen, beziehungsweise eine Verringerung der Abgabelast für den arbeitenden Bürger bei Steuern und Sozialversicherungen. Damit sich Arbeit für die Menschen in Deutschland und Sachsen-Anhalt wieder lohnt, sollten diese Schritte außerdem um die politische Weichenstellung zur Normalisierung der Preise für Lebenshaltungskosten ergänzt werden.