Im Jahr 2023 ist 1.405 in Sachsen-Anhalt lebenden Syrern die deutsche Staatsbürgerschaft geschenkt worden. Darüber hat das Statistische Landesamt informiert. Insgesamt wurden im Vorjahr 2.095 ausländische Personen mit 74 verschiedenen Staatsangehörigkeiten eingebürgert. Bezogen auf die Herkunftsländer stehen Syrer zum vierten Mal in Folge an der Spitze der am häufigsten eingebürgerten Personen. Und nicht nur das: Die vom Statistischen Landesamt gemeldete Anzahl von 1.405 Personen stellt erneut einen überdurchschnittlichen Anstieg (+64,9 Prozent) der Einbürgerungen von Menschen mit bisher syrischer Staatsangehörigkeit dar. Waren es 2021 noch 257 Personen, stieg die Zahl im Jahr 2022 bereits auf 852 Personen. Das Statistische Landesamt führt den Zuwachs darauf zurück, dass immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Flüchtlinge die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Bemerkenswert: Alle 1.405 Syrer behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit.
Die Hürde zur Einbürgerung in Deutschland ist besonders niedrig, bereits nach acht Jahren Aufenthalt im Inland können Ausländer den deutschen Pass erhalten. Dieses „Geschenk“ stattet die Migranten dann mit umfangreichen Staatsbürgerrechten aus. Selbst kriminell gewordene Migranten lassen sich dann nur noch schwer abschieben. Wer aber unsere öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, muss unverzüglich in sein Herkunftsland zurückgeführt werden – egal, welches Land das ist.
Dass Schutzsuchende in Deutschland gegenwärtig scheinbar inflationär eingebürgert werden, erachten wir als kritisch. Denn sowohl polizeiliche Kriminalstatistiken als auch diverse Antworten bundesweit von AfD-Abgeordneten eingereichter Anfragen und die mediale Berichterstattung zeigen, dass der Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund in diversen Deliktkategorien – gemessen an deren Bevölkerungsanteil – überproportional hoch ist. Da es bekanntermaßen schwierig ist, straffällig gewordene Migranten abzuschieben, sobald diese eingebürgert worden sind, sollten die Hürden für das Privileg, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, in angemessener Art und Weise angehoben werden.