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19. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zum Attentat von Halle zeigt: Polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Einrichtungen wurden vernachlässigt

Während der heutigen Sitzung des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Attentat in Halle im Oktober 2019 hat die Zeugenanhörung eklatante Mängel beim Schutz jüdischer Einrichtungen deutlich gemacht. Laut einem zuständigen Kriminalbeamten aus dem Landeskriminalamt stützten sich die polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Einrichtungen auf einen Erlass des Innenministeriums zur Risikoeinschätzung aus dem Jahr 2002. Der Vertreter der jüdischen Gemeinden brachte seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass sein Hilfegesuch bei der Polizei im Jahr 2016 abgewiesen wurde, weshalb er daraufhin auf erneute Anfragen nach Polizeischutz verzichtete. Andererseits erfolgte auch nach Übersendung der Terminpläne keine Nachfrage seitens der Polizei hinsichtlich erforderlicher Schutzmaßnahmen an jüdischen Feiertagen, obwohl diese dazu verpflichtet ist.

Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Fraktion und Ausschussmitglied, sagte dazu: „Es ist bezeichnend, dass ein Erlass aus dem Jahr 2002 fast zwei Jahrzehnte als Grundlage für die Gefahrenanalyse diente, und das, obwohl sich in diesem Zeitraum die Polizeistärke und -organisation im Land massiv gewandelt hat. Hier liegen erhebliche Versäumnisse des Innenministeriums vor.“

Robert Farle, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und ebenfalls Ausschussmitglied, ergänzte hierzu: „Die ersten Anhörungen haben verdeutlicht, dass das Innenministerium die Hinweise auf Sicherheitsdefizite im Vorfeld der Tat nicht ernst genommen hat und erst nach dem Attentat handelte. Dass die zugesagte finanzielle Unterstützung für Sicherheitsvorkehrungen der jüdischen Gemeinden bisher noch nicht ausgezahlt wurde, zeigt, welche Bedeutung die Regierung dieser Frage zumisst.“