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2-G-Regelung am Sterbebett

In einer Pressemitteilung vom 19.11.2021 des Vereins Sterbehilfe wurde bekanntgegeben, dass eine professionelle Sterbehilfe nur noch für Geimpfte oder Genesene schwerstkranke Menschen verfügbar sei. Begründet wird dies damit, dass Sterbehilfe eine körpernahe Dienstleistung sei.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0894aak.pdf