Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, sich mittels einer eigenen Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu besteuern.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs.8/3044)