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7 Prozent Umsatzsteuer in der Gastronomie dauerhaft beibehalten

Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, sich mittels einer eigenen Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu besteuern.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs.8/3044)