Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 15. Sitzungsperiode des Landtages am 17. und 18. November 2022:
Antrag: Abwasserbasiertes Früh- und Entwarnsystem einrichten! (LT-Drs. 8/1845):
Ein flächendeckendes kommunales Abwasser-Monitoring für hochpathogene Krankheitserreger soll eingeführt und darauf aufbauend, ein Warnsystem etabliert werden. Die Kommunen werden bei der Einführung finanziell und personell vollumfänglich unterstützt.
Antrag: Technisierungsstrategie als Zuwanderungsvermeidungsstrategie (LT-Drs. 8/1844):
Eine Technisierungsstrategie soll etwaige zukünftige Engpässe auf dem sachsen-anhaltischen Arbeitsmarkt ausgleichen. Sie umfasst die kostenfreie Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung des Automationsprozesses, finanzielle Förderung und Vergabe zinsgünstiger Kredite zur Anschaffung bzw. Finanzierung von Industrierobotern.
Antrag: Verstöße und Widerstand gegen Corona-Maßnahmen jetzt amnestieren (LT-Drs. 8/1843):
Alle Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen seit dem 18. März 2020 und die zu ihrer Durchsetzung verhängten und noch nicht vollstreckten Strafen und Geldbußen sollen per Gesetz einer vollständigen Amnestie unterfallen. Alle noch laufenden Straf- und Bußgeldverfahren werden im Wege des allgemeinen Weisungsrechts durch die bearbeitenden Staatsanwaltschaften auflagenfrei eingestellt.
Antrag: Berichterstattungsverlangen nach § 14 Abs. 2 GO.LT (LT-Drs. 8/1842):
Zur notwendigen Klärung der Maßnahmen zur Kompensation des landesweiten Waldverlustes wird gemäß der Geschäftsordnung des Landtages die Abgabe eines Berichts über den Stand der Beratungen zum AfD-Antrag „Neuer Wald kommt weiterhin nicht (nur) von allein“ durch den Ausschuss Landwirtschaft, Ernährung und Forsten verlangt.
Aktuelle Debatte: Ist der Verfassungsschutz noch in guter Verfassung? (LT-Drs. 8/1863):
Erstmals wurde im Verfassungsschutzbericht des Landes der Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ aufgenommen. Es besteht Anlass zur Sorge, dass der gesetzliche Kernauftrag der Verfassungsschutzbehörde zunehmend mehr aus dem Blick gerät und sie stattdessen als politisches Machtinstrument und zur Meinungskontrolle missbraucht wird.
Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes (LT-Drs. 8/1841):
Das Kommunalverfassungsgesetz lässt bislang eine proaktive Prüfung von Kommunen unter 25.000 Einwohner durch den Landesrechnungshof nicht zu. Damit sind 89 Prozent der Kommunen in Sachsen-Anhalt einer Prüfung entzogen. Eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes soll das beheben und ein erhöhtes Kostenbewusstsein bei den bislang ungeprüften Kommunen bewirken.