Seit der 2015 eingetretenen Flüchtlingskrise sind weiterhin zahlreiche unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) nach Deutschland und in das Land Sachsen-Anhalt eingereist. Die Unterbringung und Betreuung von umA erfolgt im Rahmen der „Kinder und Jugendhilfe“ nach dem SGB VIII. Der einschlägigen gesetzlichen Ausgestaltung zur Folge können der entsprechenden Leistungen u. U. bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden. Jedoch liegen zahlreiche Berichte darüber vor, dass viele der nach Deutschland gereisten umA ein geringeres als das tatsächliche Alter vorspielen, um eine günstigere Bleibeperspektive sowie sonst eventuell nicht zu erhaltende Sozialleistungen zu erlangen.
Die Kleine Anfrage von Oliver Kirchner sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2357aak.pdf