Die Landesverfassung sieht die Bildung eines Richterwahlausschuss vor. Doch bislang wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht. Stattdessen erfolgte die Anstellung der Richter in einem intransparenten Verfahren ohne öffentliche oder institutionalisierte Kontrolle. Die Gesetzesänderung legt die Bildung eines Richterwahlausschusses verbindlich fest. In diesem sind Abgeordnete aller Landtagsfraktionen entsprechend deren Stärke sowie gewählte Richter vertreten. Der Justizminister hat den Vorsitz ohne Stimmrecht.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1143age.pdf