Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bewertet ein pauschales Verbot der Kinderehe als verfassungswidrig und fordert Nachbesserungen im Gesetz. So verlangen die Richter die Möglichkeit, nach Eintritt der Volljährigkeit die Ehe weiterzuführen. Außerdem müssen Betroffene Anspruch auf Unterhalt haben, wenn die Ehe unwirksam wird, ähnlich wie bei einer Scheidung. Im Klartext heißt das, das Bundesverfassungsgericht und damit unsere Rechtsordnung erkennen das Institut der Kinderehe an und fordern Anpassungen ein.
Gordon Köhler, familienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sagt dazu: „Junge Mädchen in die Kinderehe zu zwingen, ist eine Form legalisierter Pädophilie, die in keiner Weise mit den moralischen und kulturellen Werten unserer Gesellschaft zusammenpasst. Dass deutsche Gerichte nun Eheschließungen nach Scharia-Recht aufarbeiten müssen, drückt das gesamte Scheitern deutscher Asylpolitik aus. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedeutet nichts anderes als ein Aussetzen des offiziellen Charakters bis zur Volljährigkeit. Es erkennt die Kinderehe damit praktisch an. Die Folgen für betroffene junge Mädchen sind dramatisch. Einer angeblich aufgeklärten und gleichberechtigten Gesellschaft, allem voran ihren obersten Richtern, steht das nicht gut zu Gesicht!“