Die Prüfbefugnis der Prüfbehörden soll auf alle Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit kommunalen Beteiligungen von mindestens einem Viertel der Anteile erweitert werden, um langwierigen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (LT-Drs. 8/2489)