Im am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen und in seiner Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 begrenzten Dritten GlüÄndStV wurde die Obergrenze für Sportwetten aufgehoben. Das Thema Online-Casino wurde dabei jedoch ausgeklammert.
Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2468aak.pdf