Im Zuge der hermetischen Abriegelung der innerdeutschen Grenze fanden auf Beschluss des DDR-Ministerrates zwischen 1952 und 1961 und in Einzelfällen auch noch danach zwangsweise Umsiedlungen von „politisch unzuverlässigen“ Personen und Familien und vereinzelt ganzer Dorfgemeinschaften ins Hinterland der DDR statt. Die Verschleppten aus dem heutigen Sachsen-Anhalt werden auf 2148 Personen beziffert. Die Landesregierung wird aufgefordert, allen noch lebenden einen individuellen Pauschalbetrag von 1.500 Euro als Zeichen der Sühne für erlittenes staatlich organisiertes Unrecht als Einmalzahlung anzubieten und unbürokratisch auszuzahlen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/2668)