Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und -ressourcen ist bereits jetzt eine im Grundgesetz verankerte Pflicht des Staates. Zu den einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften Sachsen-Anhalts gehören die wenigen Moore, in der Ausprägung als Moorböden und die Reste der alten Alleen, die aufgrund ihres Charakters einen wesentlichen Bestandteil von Kultur und Identität des Landes darstellen. Unbestritten stellen sie zudem wichtige Lebensräume für wertgebende Arten dar und bilden Hotspots der Biodiversität. Die letzten Debatten zu parlamentarischen Initiativen mit Inhalt „Moor- und Alleenschutz“ haben deutlich gezeigt, dass es erforderlich ist, eine weitergehende Schutzverpflichtung festzulegen, um die nachhaltige Sicherung dieser natürlichen Lebensgrundlagen zu garantieren.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2792age.pdf