Aus Fachzeitschriften für die Jagd ist bekanntgeworden, dass ein im Oktober 2018 für 100.000 Euro eingeführtes Wildwarnsystem die in das System gesteckten Erwartungen nicht erfüllt hat. Dieses Warnsystem versprach einst, Wildunfälle um bis zu 80 Prozent verringern zu können. Deshalb wurden diese Geräte im Altmarkreis, in Salzwedel, im Landkreis Börde und Stendal und auf der B 184 zwischen Dessau-Roßlau-Zerbst eingesetzt und zunächst auch erfolgreich getestet. Die Kosten beliefen sich auf etwa 100.000 Euro. Durch mangelnde Pflege des Wildwarnsystems ist die Wirkungsweise der neuartigen Technik aus Österreich nunmehr aufgehoben.
Florian Schröder, jagdpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, bemerkt hierzu: „140 Warnmelder wurden in Abstand von 30 bis 50 Metern am Straßenrand installiert. Daraufhin gingen die Wildunfälle signifikant zurück. Durch Vernachlässigung der Pflege waren diese Warngeräte schon im Sommer 2019 wirkungslos, die Unfallzahlen stiegen wieder an.
Das Straßenverkehrsrecht dient in seiner Konzeption der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Straßenverkehrsrecht ist Ordnungsrecht und dient der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Durch einfaches Handeln wäre den Menschen und den Tieren viel Leid erspart geblieben.
Was für die Migrationskrise gilt, gilt auch hier: Dysfunktion bis zur untersten Ebene ist Programm. Selbst einfachste Wartungen, die zur Aufrechterhaltung des Warnsystems dienen, werden nicht vorgenommen. Das gilt von der Migrationskrise über die Energiekrisen, die Euro-Krise, die Europa-Krise, die permanente Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn bis hin zum Wildwarner. Die etablierten Parteien sind mit den ihnen gestellten Aufgaben permanent überfordert!“