Kreditermächtigung für Corona-Sondervermögen in Sachsen-Anhalt ist verfassungswidrig, doch Landesregierung will zur Umgehung der Schuldenbremse auch für die Jahre 2023 und 2024 eine Corona-Notlage feststellen lassen.
Dr. Jan Moldenhauer, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sagt dazu: „Die von der AfD-Fraktion beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in Auftrag gegebene rechtliche Prüfung des Corona-Sondervermögens hat dazu geführt, dass die Landesregierung das verfassungswidrige Corona-Sondervermögen auflösen wird. Die AfD-Fraktion ist also ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion nachgekommen, indem sie als finanzpolitischer Verfassungsschutz agiert hat. Nun plant die Landesregierung, die Schuldenbremse durch die Ausrufung einer imaginären Notlage zu umgehen. In diesem Fall werden wir erneut eine rechtliche Prüfung veranlassen.“
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Siegmund erklärt dazu: „Es ist zu befürchten, dass die Landesregierung in den kommenden Tagen und Wochen eine Corona-Notlage herbeikonstruieren wird. Womöglich soll durch Corona-Maßnahmen die öffentliche Wahrnehmung erzeugt werden, dass das Land auf eine neuerliche ‚Pandemie‘ zusteuert. In der Folge soll eine nicht vorhandene und rechtswidrige Corona-Notlage beschlossen werden. Wir werden das Handeln der Landesregierung genau im Blick behalten und gegen jedwede Drangsalierung der Bevölkerung vorgehen.“
AfD-Fraktionsvorsitzender Oliver Kirchner ergänzt: „Durch die fortgesetzte Umgehung der Schuldenbremse tritt die Landesregierung die Generationengerechtigkeit mit Füßen. Es kann nicht sein, dass eine nichtexistierende Notlage erklärt wird, um Kredite in dreistelliger Millionenhöhe aufzunehmen. Stattdessen könnten notwendige Ausgaben zur Auflösung des Investitionsstaus problemlos vorgenommen werden, wenn das Land beim Thema Asyl und Integration endlich den Rotstift ansetzen und die illegalen Zuwanderer konsequent abschieben würde.“