Zuständige Behörde für die Prüfung von Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eines Bürgermeisters oder der Kommunalverwaltung sowie für die Prüfung von Beschwerden bei Verstößen gegen die Rechte und Geschäftsordnungen kommunaler Vertretungen; Fristen für Beschwerden und mögliche Rechtsmittel bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung; Fristen für das Landesverwaltungsamt bei der Bearbeitung von Beschwerden gegen kommunale Verwaltungen; zuständige Behörde für Beschwerden wegen Untätigkeit des Landesverwaltungsamts
Die Kleine Anfrage von Matthias Lieschke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3991aak.pdf