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Schröder: AfD-Mitgliedschaft darf nicht zu Repressalien für Waffenbesitzer führen

Laut Presseberichten hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf zwei AfD-Mitgliedern aus Nordrhein-Westfalen die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen. Die zuständige Waffenbehörde ging von einer Unzuverlässigkeit wegen ihrer bloßen Parteimitgliedschaft aus. Zuvor hatten die beiden AfD-Mitglieder gegen den Entzug ihrer Erlaubnis zum Waffenbesitz geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen von AfD-Mitgliedern für rechtens. Die AfD wird vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz lediglich als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft. Die Urteile vom 1. Juli 2024 sind noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Die Urteile aus Düsseldorf widersprechen einem früheren Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg, das bei gleicher Sachlage keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines AfD-Mandatsträgers festgestellt hat.

Der waffen- und jagdpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Florian Schröder, bewertet die Düsseldorfer Urteile mehr als kritisch: „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf tut so, als ob von Waffenbesitzern mit AfD-Mitgliedschaft irgendeine Bedrohung ausginge und leitet aus dem bloßen Engagement für die regierungskritische AfD eine Unzuverlässigkeit für den Waffenbesitz ab. Unzuverlässigkeit auf Gesinnung zu stützen ist das Einfallstor für ein in westlichen Demokratien bislang unbekanntes Maß politischer Unterdrückung einer legalen Opposition. Das widerspricht Geist und Buchstaben des Grundgesetzes.“ Schröder setzt dennoch auf die Abwehrkräfte des Rechtsstaats: „Ich bin zuversichtlich, dass das Düsseldorfer Fehlurteil in der Berufung korrigiert wird, wenn erkannt wird, dass von rechtstreuen AfD-Mitgliedern keinerlei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgeht und mit diskriminierenden Urteilen der Rechtsstaat und das Grundgesetz beschädigt werden.“