Bewertung der Ausführungen des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt zur Definition von Linksextremismus in ihrem Urteil vom 08.12.2020 (LVG 34/19); verwendete Definitionen für die Begriffe Links- und Rechtsextremismus durch die Landesregierung und ihre Behörden; Änderung der Definition von Linksextremismus in den letzten Jahren; Bewertung des Begriffsbestandteils „Extremismus“ als eine Fremdzuschreibung durch vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppen; verwendete Definitionen für die Extremismusbewertung der Verfassungsschutzbehörde; Entscheidung über Zuordnung von Betroffenen zum Extremismus; juristisch verbindliche Definition von Extremismus
Die Kleine Anfrage von Oliver Kirchner und Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4343aak.pdf