Die Ampel-Regierung will die verfassungsrechtlich gebotene Beendigung der Staatsleistungen an die Kirchen vorantreiben. Diese Pläne stoßen aber in Sachsen-Anhalt auf Widerstand. Staatskanzleichef Robra hat erklärt, man habe kein Interesse daran, weil man sich eine Ablösung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht leisten könne.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Fraktion u.a. für Religionspolitik: „Die Einstellung der Staatsleistungen wird nur dann zum Problem, wenn man meint, den Kirchen eine Ablösezahlung hinterherwerfen zu müssen, die so hoch ist, dass sie ihnen die Kompensation der wegfallenden Staatsleistungen aus Kapitalerträgen ermöglicht. Das ist aber nicht zwingend geboten. Staatsleistungen werden seit Beginn des 19. Jahrhunderts für Enteignungen aus der damaligen Zeit gezahlt. Die AfD-Fraktion meint: Genug gezahlt! Wir fordern, diese Zahlungen in Höhe von 44 Millionen pro Jahr sofort und ohne jede Kompensation einzustellen.
Die Altparteien stellen sich eine Höhe der Ablösungssumme vor, die das 9- bis 13fache der jährlichen Leistungen beträgt, was 11% bis 7,5% Zins entspräche, also ein Ertrag, der durch kluge Investitionen im Immobiliensektor oder auf dem Aktienmarkt erzielt werden kann. Das wäre in Sachsen-Anhalt gut eine halbe Milliarde Euro, doch der Kirche reicht selbst das nicht. Wie ein Sprecher der evangelischen Kirche erklärte, stelle man sich dort einen Betrag vor, der schon bei nur 4% Zins die jährlichen Zahlungen kompensiere, also das 25fache der Jahreszahlung und damit 1,1 Milliarden Euro!
Die Kirchenmänner wollen sich selbst bei der Geldanlage keine Mühe geben. Ihnen soll ein müheloses Einkommen zufließen. Hier gilt das Wort aus Goethes Faust: ‚Die Kirch hat einen guten Magen, hat ganze Länder aufgefressen und doch noch nie sich übergessen!‘ Die AfD-Fraktion jedenfalls wird alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um das Vermögen unserer Bürger vor den gierigen Händen einer gottlosen Kirche zu schützen!“