Nach einem Gewaltdelikt in Wolmirstedt unmittelbarer Umgang mit den dort diensthabenden Polizisten (u.a. psychologische Betreuung); Einleitung von Ermittlungsverfahren und ggf. Untersuchungshaft gegen die Beamten; Suspendierung; voraussichtliche Ermittlungsdauer; Rechtsbeistand für die Polizisten; Regelhaftigkeit der Beantragung von Untersuchungshaft durch die Staatsanwaltschaft bei polizeilichem Waffengebrauch mit tödlichem Ausgang
Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner (Staßfurt) sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d4464aak.pdf