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Parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion im November-Plenum

Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 35. Sitzungsperiode des Landtages vom 20. bis 21. November 2024:

Antrag: „Gemeinsam mit den USA für Frieden in Europa“ (Drs. 8/4788)

Infolge des Ukraine-Krieges und der von der US-Regierung unter Präsident Joe Biden forcierten Maßnahmen gegen Russland sowie der Anschläge gegen Nord Stream 1 und 2 haben sich schwere Belastungen für die deutsche Wirtschaft ergeben. Mit der Wahl Donald Trumps zum 47. US-Präsidenten wächst die Hoffnung auf eine baldige diplomatische Lösung des Konfliktes und einer anschließenden Normalisierung der Wirtschafts- und Sicherheitsbeziehungen mit Russland. Die USA sind der wichtigste Unterstützer der Ukraine mit Geld, Waffen und Ausrüstung. Nach Ansinnen des AfD-Antrages soll sich die Landesregierung auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Konfrontationsstrategie überwunden und zusammen mit der neuen US-Regierung der Krieg in der Ukraine schnellstens beendet wird.

Antrag: „Fakultative Anwendung des Jugendstrafrechts – bedingte Strafmündigkeit ab dem 12. Lebensjahr“ (Drs. 8/4789)

Der Antrag der AfD-Fraktion sieht vor, die Schuldfähigkeit und Strafbarkeit nach Jugendstrafrecht auch auf Täter auszudehnen, die zum Zeitpunkt der Tat das 12. Lebensjahr vollendet haben und bei denen bei einer richterlichen Gesamtwürdigung ihrer Persönlichkeit im Einzelfall von einer Einsichtsfähigkeit in begangenes Unrecht auszugehen ist. Hintergrund ist die steigende Delikthäufigkeit auch in Form von Bandenbildung und einer zu beobachtenden Brutalisierung bei Gewaltdelikten in einer Altersgruppe in der regelmäßig bereits zwischen Gut und Böse unterschieden werden kann. Ab der Vollendung des 12. Lebensjahres soll daher, nach Feststellung des Reifegrades und der Einsichtsfähigkeit durch einen Jugendrichter, die Möglichkeit der bedingten Anwendung von Jugendstrafrecht geschaffen werden.

Antrag: „Kultur und Erholung für alle – Neuausrichtung der Tourismusstrategie“ (Drs. 8/4794)

Hauptkritikpunkt der aktuellen Fassung der „Investitionsstrategie für den Tourismusstandort Sachsen-Anhalt“ ist die ideologisch geprägte Zielgruppendefinition, die sich mit dem sozial-ökologischen und liberal-intellektuellen Milieu vorrangig an einen kleinen Teil der Bevölkerung richtet. Der AfD-Antrag fordert hingegen die Berücksichtigung eines breiteren Milieus der Bevölkerung, insbesondere der konservativen und traditionellen Bevölkerungsschichten sowie der bürgerlichen Mitte. Des Weiteren sollen ideologisch motivierte Vorgaben wie die Fokussierung auf sog. klima-freundliche Mobilität und andere klimaideologische Maßnahmen gestrichen werden. Die Neuausrichtung der Tourismusstrategie soll stattdessen familienfreundliche Angebote beinhalten, darunter die Entwicklung und Prüfung attraktiver Vergünstigungen für in Sachsen-Anhalt wohnende Familien mit mindestens einem Kind in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie landeseigenen Museen.

Antrag: „Unterstützung der Autobahn-Feuerwehren und weiterer besonders belasteter Ortswehren“ (Drs. 8/4795)

Mit Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, zu evaluieren, welche Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt überdurchschnittlich belastet sind, beispielsweise durch die geographische Nähe zu einer Bundesautobahn oder hoch frequentierten Bundesstraßen mit hohem Unfallaufkommen. Das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt adressiert bislang nicht eigens die mit Einsätzen auf der Autobahn oder anderweitig verstärkt belasteten Feuerwehren. Zur Abfederung der Sonderbelastung ist ein aus dem einbehaltenen Aufkommen der Feuerschutzsteuer zu finanzierendes Förderprogramm einzurichten, aus dessen Mitteln betroffene Feuerwehren direkt und unkompliziert notwendige Ausstattung und Geräte beschaffen können sollen.

Antrag: „Sicherheitsleistungen für den Rückbau stillgelegter Windkraft- und Solaranlagen ausreichend bemessen und Umweltgefährdungen ausschließen“ (Drs. 8/4796)

In Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2021 bis 2023 152 Windenergieanlagen endgültig stillgelegt und der Rückbau durchgeführt. Bei einer Insolvenz der Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen muss nach jetziger Rechtslage der Inhaber/Vermieter des Grundstücks dafür aufkommen, bei dessen Insolvenz ist wiederum die Kommune in der Pflicht.  Die „Flucht in die Insolvenz“ vor dem Rückbau von Windkraft- und Solaranlagen ist insbesondere bei einem möglichen Auslaufen von Unterstützungsleistungen aller Art für sogenannte alternative Energien zu befürchten. Der Antrag der AfD-Fraktion fordert die Landesregierung daher auf, nach Maßgabe der Feststellung des Landtages binnen eines Jahres einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung und Erhöhung der zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen für Windkraft- und Solaranlagen zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen.