Wie die AfD-Fraktion informiert wurde, ist der Sohn von Pfarrer Martin Michaelis, der für die AfD im Stadtrat Quedlinburg sitzt, aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit entfernt worden. Er war Beamter auf Probe im Landesamt für Verbraucherschutz und hatte sich während der Corona-Zeit geweigert, Maßnahmen, die ihm rechtswidrig erschienen, umzusetzen. Er berief sich damit auf den Schlusssatz von Artikel 16 der Confessio Augustana: „Wenn aber der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht befolgt werden kann, soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Jetzt wurde er u.a. deshalb aus dem Dienst entfernt.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt u.a. für Religionspolitik: „Die Landesregierung, die nicht müde wird, Zensur und Repression in angeblich diktatorischen Systemen anzuprangern, agiert selbst nicht viel besser. Der Fall des Sohnes von Pfarrer Michaelis, der sich nichts zuschulden kommen ließ und seinen Dienst abgesehen vom Protest gegen die Corona-Maßnahmen immer vorschriftsgemäß durchführte, zeigt uns, welches Maß die Willkür mittlerweile bei uns erreicht hat. Dies umso mehr, als die Corona-Maßnahmen mittlerweile als größtenteils rechtswidrig und falsch entlarvt wurden. Den Schergen der Regierung aber sei gesagt:
Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn wie ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr messt, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen! – und siehe, ein Balken ist in deinem Auge? Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach kannst du sehen und den Splitter aus deines Bruders Auge ziehen.“ (Matthäus 7, 1-5)