Das Umweltministerium in Sachsen-Anhalt hat einen Erlass für Schnellabschüsse für Problemwölfe in Kraft gesetzt. Hintergrund sind zuletzt wieder gestiegene Nutztierrisse durch die wachsende Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt. Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden. Laut aktuellem Monitoringbericht für den Zeitraum Mai 2023 bis April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf 258 gestiegen; die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu. Zudem wurde ein leichter Anstieg der Übergriffe auf Nutztiere von 59 im Vorjahreszeitraum auf 63 registriert; die Zahl der dabei getöteten Tiere stieg von 176 auf 228.
Florian Schröder, Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion, sagt dazu: „Dem sprunghaftem Anstieg der Wolfspopulation auf das Fünffache gegenüber dem Jahr 2023 und den damit verbundenen Schäden bei Nutztieren und Wild wird mit dem Erlass für Schnellabschüsse in Gebieten mit hohem Rissaufkommen kein Einhalt geboten. Um die Zahl der Wölfe auf einem verträglichen Niveau zu halten, hätten die sogenannten Entnahmen in das Ermessen der Revierleiter gestellt werden müssen. Die jetzt geltende Regelung reicht nicht aus, um ein gesundes ökologisches Gleichgewicht in Wald und Flur sicherzustellen. Dass das Umweltministerium die Problematik erkannt hat, ist ein nur erster richtiger Schritt.
Zu kritisieren ist, dass die Behörden erst dann aktiv werden, wenn die Probleme Überhand nehmen. Seit Jahren prangern wir die Wolfsrisse an und befürworten die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, doch statt schnell zu reagieren, hat die Landesregierung unsere Vorschläge stets ignoriert. Die Bestände müssen beobachtet und zum Schutz der Nutztierhaltung spürbar reguliert werden. Es geht uns Jägern nicht darum, Trophäen zu sammeln, sondern zu großen Teilen auch um die Hege des Wildbestandes. Wenn ein Tier neu in die Flur kommt, muss es auch der Hege unterliegen. Dafür ist die Aufnahme ins Jagdrecht dringend erforderlich.“