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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt existiert derzeit ein prüfungsfreier Raum bei Einrichtungen und Diensten, die Vergütungen nach den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII aus Landesmitteln erhalten. Dies betrifft insbesondere Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX), Leistungen zur Pflege (SGB XII) und Leistungen der Jugendhilfe (SGB VIII). Jährlich fließen mehrere hundert Millionen Euro aus Landesmitteln in diese Bereiche. Eine Kontrolle durch den Landesrechnungshof ist bislang nicht möglich, da Prüfrechte nur den Sozialhilfeträgern zustehen. Bisher kann der Rechnungshof, im Unterschied bspw. zu Zuwendungen (§ 91 Abs. 1 Nr. 3 LHO), vergütungs- oder entgeltfinanzierte Sozialleistungen nicht selbst beim Leistungserbringer und Mittelempfänger prüfen. Er kann damit dem „Weg der öffentlichen Gelder“ bis zum Letztempfänger nicht folgen. Dieses Kontrolldefizit soll im Rahmen des Gesetzesentwurfes der AfD-Fraktion, durch eine Erweiterung der Prüfrechte für den Landesrechnungshof, beseitigt werden.

Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: (Drs. 8/5019)