Nach Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt werden, durch demokratische Entscheidungen in ihrer Vertretung über die Aufnahme von Asylbewerbern und anderen Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz Nr. 2 bis 8 Aufnahmegesetz zu bestimmen. Dies soll gewährleisten, dass die Belastbarkeit – insbesondere des Haushalts – der örtlichen Infrastruktur und sozialen Dienste nicht überstrapaziert wird. Die Landkreise und kreisfreien Städte würden mit einer konsequenten Anwendung dieses Gesetzes mit ihren sachlich und demokratisch unterlegten Feststellungen des Asylnotstandes dafür sorgen, dass das Land Sachsen-Anhalt die unbeschränkte Aufnahme von illegal ins Land gekommenen Personen aussetzen muss, wodurch hohe Summen an Steuergeld eingespart werden.
Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie sich hier ansehen: (Drs. 8/5479)