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Faeser blamiert sich vor Gericht – Sieg für Meinungsfreiheit statt SPD-Zensur!

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute seine Entscheidung aus dem Eilverfahren im letzten August bestätigt und sich auch im Hauptsacheverfahren für eine Aufhebung des „Compact“-Verbots entschieden. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 ein Verbot gegen das regierungskritische „Compact“-Magazin erlassen.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Tobias Rausch, erklärt dazu: „Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die ehemalige Innenministerin Faeser und zeigt, dass sich die Demokratie gegen SPD-Zensurversuche durchgesetzt hat. Damit wurde von höchster gerichtlicher Instanz deutlich gemacht, dass sich Regierungsmitglieder kritischer Medien nicht durch willkürliche Entscheidungen entledigen können, ohne vom Rechtsstaat in die Schranken gewiesen zu werden. Da es sich um einen Präzedenzfall handelt, geht von dem Urteil der Bundesrichter eine erhebliche Signalwirkung aus. Es spricht auch eine klare Botschaft gegenüber Verbotsabsichten anderer oppositioneller Kräfte.

Wer – wie Faeser – die Meinungsfreiheit angreift, verliert letztlich gegen die Prinzipien unserer Verfassung.“