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Kriminalstatistik 2016: drastischer Anstieg „bedauerlicher Einzelfälle“

Die Quintessenz des Innenministers bei der Vorstellung der Kriminalstatistik 2016 lautete: unsere Sicherheit sei nicht gefährdet, es gebe weniger Straftaten, eine höhere Aufklärungsquote und mehr ermittelte Tatverdächtige. Richtig ist, dass die Gesamtzahl der Straftaten um ein knappes Prozent gesunken ist, dafür ist die Quote der Straftaten, die durch Ausländer verübt worden sind, deutlich angestiegen. Rund 25 Prozent aller Straftaten wurden 2016 von Ausländern begangen, was einer Kriminalitätssteigerung von 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Allein 17 Prozent der Vergewaltigungen sind von Ausländern begangen worden. Und das obgleich gerade 3,9 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt einen Migrationshintergrund haben.

 

Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hagen Kohl: „In der Tat zeigen einige Zahlen eine positive Entwicklung auf, wobei die Aufklärungsquote auf einem niedrigen Niveau verharrt. Ursächlich hierfür ist der Personalmangel bei der Polizei, der teilweise eine intensive Strafverfolgung gar nicht zulässt. Besorgniserregend ist die sprunghaft gestiegene Zahl von 5.765 Gewaltdelikten. Die Aussage des Innenministers, dass wir in unserem Land sicher seien, können die Opfer dieser Gewalttaten und ihre Angehörige nur als Hohn empfinden. Mit einem Personenschutzkommando an der Seite kann man sicher diesen Eindruck haben, aber jeder, der sich die Zahlen der Kriminalstatistik ansieht, muss zu einer völlig anderen Einschätzung gelangen.

 

Ebenfalls erschreckend ist die von Ausländern begangene Zahl von Straftaten. Insgesamt 15.344 dieser Fälle wurden 2016 erfasst. Darunter 1.722 Rohheitsdelikte und 102 Sexualstraftaten. Damit hat sich die Anzahl der sogenannten ,bedauerlichen Einzelfälle‘ zum Vorjahr fast verdoppelt. Gerade diese Gewaltdelikte, die gegen die körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind, machen unseren Bürgern Angst. Einem weiteren Anstieg dieser Fallzahlen muss der Rechtsstaat stärker präventiv und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln der Strafverfolgung entgegenwirken. Nur wer für die Sicherheit unserer Bürger sorgt, kann auch unsere Freiheit gewährleisten.“