Im heutigen Rechnungsprüfungsausschuss wird der Jahresbericht des Landesrechnungshofs zur Vergabepraxis des Finanzministeriums beraten. Der Landesrechnungshof hat erhebliche Verstöße bei der Vergabe und Beauftragung externer Beratungsleistungen, Studien und Gutachten festgestellt. Die Kritik des Landesrechnungshofs ist vernichtend.
Dazu sagte der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Robert Farle: „Offenbar hat das Finanzministerium trotz Untersuchungsausschuss, großer Empörung in der Öffentlichkeit und Rücktritt des ehemaligen Ministers Felgner nichts dazugelernt. Im Bericht des Landesrechnungshofs werden Gutachten, Studien und Beratungsleistungen in Höhe von 19,6 Millionen Euro moniert, die am Finanzausschuss und an der Staatssekretärskonferenz vorbei willkürlich vergeben wurden. Eine Kontrolle durch das Parlament fand nicht statt. Trotzdem stellt sich das Finanzministerium auch jetzt noch auf den völlig inakzeptablen Standpunkt, ihr rechtswidriges Verhalten beim Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Investitionsbank (IB) sei ein Inhouse-Geschäft, für das es angeblich keine parlamentarische Kontrolle bräuchte.“
In der Stellungnahme der Haseloff-Regierung vom 5. April 2017 wird darauf verwiesen, dass Verträge nicht unter die bislang gefassten Beschlüsse des Landtages fielen, somit sei für den Abschluss des Vertrags die Einwilligung des Finanzausschusses nicht erforderlich gewesen.
„Wenn man der Landesregierung folgt und den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der IB als Inhouse-Geschäft betrachtet, dann müssten alle Geschäfte, die die IB mit außenstehenden Firmen abschließt, dem Finanzausschuss vorgelegt werden. Der Rechnungshof kritisiert zu Recht, dass es keine Kontrolle gegeben hat. Durch die Behauptung, die IB sei durch den Vertrag Teil der Landesverwaltung, versucht die Landesregierung zu verhindern, dass der Finanzausschuss seine Kontrollpflichten erfüllen kann. Das ist eine reine Mogelpackung. Der eigentliche Skandal ist allerdings, dass die Landesregierung auch heute noch diese illegale Praxis verteidigt, um sich selbst reinzuwaschen. Schließlich ist die alte Regierung auch in weiten Teilen personell identisch mit der neuen Landesregierung. Was wir brauchen, sind klare und schärfere Regeln, die auch Sanktionen im Fall der Zuwiderhandlung nach sich ziehen. Die AfD-Fraktion unterstützt den Rechnungshof in seiner Bewertung daher uneingeschränkt“, so Farle abschließend.
Der Landesrechnungshof setzt seine Untersuchungen zu den Beraterverträgen fort. So hat dieser 1600 Fragebögen zugeleitet bekommen, von denen etwa 850 Untersuchungsgegenstand sind. Die Untersuchung beinhaltet mehr als 46 Verträge bei Anstalten des öffentlichen Rechts sowie 40 Verträge zu Landesbeteiligungen. Die Überprüfung soll Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein.