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Runderlass zum Abschuss von Wölfen durch die Polizei – Poggenburg: Grundsätzlich richtig, aber Schulungen für Polizisten notwendig

Heute tritt ein Runderlass des Innenministeriums in Kraft, wonach Polizisten künftig in Notsituationen gegen Wölfe von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen dürfen. André Poggenburg, Vorsitzender und Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, hält diese Maßnahme für grundsätzlich angebracht, fordert aber weitere Schritte. Die AfD-Fraktion hat dazu bereits eine Kleine Anfrage eingereicht.

 

Poggenburg sagte dazu heute im Landtag: „Der Runderlass des Innenministeriums in Abstimmung mit dem Umweltministerium ist grundsätzlich richtig. Natürlich muss es Polizisten erlaubt sein, Tiere zu töten, wenn sich aus deren Verhalten eine konkrete Gefahrensituation für Leib und Leben unserer Bürger entwickelt. Dies gilt selbstverständlich auch für den Wolf. Allerdings brauchen unsere Polizisten dafür auch spezielle Schulungen zum gezielten Abschuss eines Tieres. Diese müssen in Abstimmung mit den Jagdbehörden erfolgen. Durch den Runderlass besteht nun erhöhte Rechtssicherheit für unsere Polizeibeamten. Ihnen muss es möglich sein, ohne Befürchtungen rechtlicher Grauzonen oder bürokratischer Gängelungen, Gefahr durch ein Tier durch Abschuss abzuwenden – natürlich als letztes mögliches Mittel. Ich fordere daher die zuständigen Ministerien auf, diesen Runderlass entsprechend zu erweitern.“