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Sexualstraftäter: Haseloff-Regierung versagt beim Schutz von Kindern

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport musste das Ministerium für Justiz und Gleichstellung im Beisein von Innenminister Stahlknecht einräumen, dass die Pass- und Meldebehörden in Sachsen-Anhalt nur in seltenen Ausnahmefällen Informationen zu Sexualstraftätern von Gerichten und Staatsanwaltschaften erhalten. Die Möglichkeit des Passentzugs und der Passversagung nach §§ 7 und 8 des Passgesetzes, diesem Personenkreis die weltweite unumschränkte Bewegungsfreiheit zu nehmen, läuft damit in Sachsen-Anhalt ins Leere.

 

Dazu sagte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Mario Lehmann, heute: „Bei den zwischen 2012 und Mitte 2017 verurteilten 771 Sexualstraftätern wurde in keinem Fall der Pass entzogen. Die Ausstellung oder Neuausstellung eines Passes wurde in diesem Zeitraum in lediglich vier Fällen verweigert. Die Untätigkeit der Landesregierung, trotz bestehender Rechtsgrundlage mobile und weltweit agierende Sexualstraftäter wenigstens teilweise in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, zeigt einmal mehr den Unwillen oder die Unfähigkeit der Landesregierung, effektiv gegen gefährliche Triebtäter vorzugehen.“

 

Noch im September 2017 hatte das Innenministerium in einer schriftlichen Stellungnahme die Notwendigkeit einer von der AfD-Fraktion im Landtag beantragten Gesetzesänderung verneint. Der Änderungsantrag wurde damals von den Regierungsfraktionen und den Linken abgelehnt.