In der Regierungskoalition sorgt der Umgang mit Schulverweigerern derzeit für Unruhe. CDU-Bildungsminister Marco Tullner möchte am Jugendarrest als „Ultima Ratio“ festhalten. Die SPD spricht sich hingegen für eine Abschaffung des Arrests im Rahmen der derzeit laufenden Schulgesetznovelle aus und beruft sich hierbei auf den Koalitionsvertrag.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „In unserem Land herrscht Schulpflicht. Sie ist eine der ersten Pflichten, die Heranwachsende erfüllen müssen. Wenn wir diese Pflicht nicht durchsetzen, das heißt ihre Verletzung mit Strafe ahnden, wie sollen wir den Jugendlichen dann überhaupt beibringen, dass sie Pflichten erfüllen müssen? Für die AfD-Fraktion besteht kein Zweifel: Der Schulschwänzer-Arrest muss bleiben, zumal er gegenwärtig ohnehin nur verhängt wird, nachdem eine Fülle von ‚weichen' Maßnahmen keine Wirkung gezeigt haben. Hier wäre zu fragen, ob es tatsächlich mehrerer mündlicher und schriftlicher Ermahnungen und alternativer Beschulungsangebote bedarf, bevor ein notorischer Schulschwänzer in Arrest geschickt wird oder ob es nicht sinnvoll wäre, den Jugendarrest schneller zu verhängen. Wie generell im Jugendstrafrecht, muss auch hier die Strafe auf dem Fuße folgen, damit der erzieherische Effekt nicht verloren geht.“