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Bundestags-Gutachten bestätigt: „Vergeltungsschlag“ in Syrien war rechtswidrig – AfD: Völkerrechtsbruch darf sich nicht wiederholen

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig: Die Angriffe von den USA, Frankreich und Großbritannien waren völkerrechtswidrig. Die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel hatte die Angriffe im Nachgang gutgeheißen und politisch unterstützt. Kritik kam in Deutschland vor allem von der AfD.

 

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner, sagte am Rande der heutigen Plenarsitzung dazu: „Es war von vornherein klar, dass die von der Bundesregierung unterstützten Angriffe in Syrien völlig unzulässig gewesen sind. Einen solchen militärischen Anschlag durchzuführen, noch dazu ohne abschließende Beweise für einen vorherigen Giftgaseinsatz, ist völlig inakzeptabel und nichts anderes als ein Bruch des Völkerrechts. Dass der SPD-Außenminister und frühere Justizminister Maas noch vor zwei Tagen an der Rechtmäßigkeit des Angriffs festgehalten hat, zeigt einmal mehr, dass die Bundesregierung Recht und Gesetz wieder einmal grob missachtet. Ein solcher Gewalteinsatz in Syrien war weder erforderlich noch angemessen, wie es die Kanzlerin behauptet. Die unschuldigen Menschen, die bei diesem Militärangriff ums Leben gekommen sind, werden von solchen Verschleierungsphrasen auch nicht wieder lebendig! Eine derartige Fehlbewertung auf Grundlage einer Hypermoral darf sich nicht wiederholen – erst recht nicht mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung. Als Konsequenz rate ich der Bundesregierung von vornherein im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass unsere Nato-Partner nie wieder rechtswidrige Militärschläge verüben.“