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Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand – Poggenburg: Grundlegende Änderung der Rundfunkgebühren nötig!

Vor dem Bundesverfassungsgericht werden seit heute mehrere Klagen gegen die aktuelle Gebührenpflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhandelt. Es liegen vier Verfassungsbeschwerden vor, bei denen es einerseits um die Unzulässigkeit der Beitragsberechnung für eine Zweitwohnung sowie für Mietwagen geht. Andererseits soll die grundsätzliche Frage nach der Verfassungskonformität der Gebührenerhebung geprüft werden. Hauptkritikpunkt ist hierbei der mangelnde Zusammenhang von Beitragspflicht und individueller Nutzung des betreffenden Rundfunkangebotes. In diesem Fall stellen die Rundfunkgebühren tatsächlich eine verschleierte Steuer dar. Eine derartige Steuererhebung wäre jedoch gesetzwidrig und würde die notwendige Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen aufheben. Ein prominenter Kläger ist das Mietwagenunternehmen Sixt.

 

Dazu sagte André Poggenburg, medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt: „Kaum ein anderes Thema erhitzt die Gemüter unserer Bürger quer durch alle Schichten und politischen Lager so stark wie die Rundfunkgebühren, im Volk als Reizthema ,GEZ´ bekannt. Die Forderungen reichen dabei von einer Änderung der Gebührenberechnung über die völlige Abschaffung der Zwangsgebühren bis hin zur Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Ich möchte klarstellen, dass es der AfD nicht um Letzteres geht. Das Thema Gebührenberechnung und Gebührenzwang muss allerdings endlich kritisch auf den Prüfstand gestellt werden, besonders vor dem Hintergrund horrender Gehälter der verantwortlichen Personen im ÖRR. Keinem Bürger ist mehr zu erklären, warum er zwangsverpflichtet ist, dem Spitzenpersonal des Öffentlich-Rechtlichen ein Luxusleben zu finanzieren, während die Gegenleistung darin besteht, den Bürger mit oft halbwahren oder falschen Nachrichten, die immer stärker an die Machart der alten ‚Wochenschau‘ erinnern, zu indoktrinieren. Die AfD, als politischer Vorkämpfer gegen das bisherige ‚Ab-GEZ-ocke‘ durch Rundfunkzwangsgebühren, begrüßt ausdrücklich den juristischen Vorstoß der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht und wünscht sich eine klare Aussage unseres höchsten Gerichtes für eine grundlegende Änderung der Rundfunkgebührenberechnung.“