Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, 26. Juli 2016:
Auskunft der Landesregierung:
Kosten für Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern 2015 und 2016 in Sachsen-Anhalt betragen 660.137.284 Euro
Der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Daniel Roi hat der Landesregierung zehn Fragen als so genannte Kleine Anfrage gestellt – Thema: die Kostenerstattung für Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern in Sachsen-Anhalt.
Dabei ging es Roi um tatsächliche Kosten sowie Investitionskosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in den Jahren 2012 bis 2015 sowie voraussichtlich 2016; Erstattung dieser Kosten durch das Land; Form der Abdeckung der Personalkosten; Abdeckung der 2015 angefallenen Kosten durch die Pro-Kopf-Pauschale je Asylbewerber; Erstattung der Kosten der Landkreise/kreisfreien Städte für die Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (UMAs); Gesamtausgaben des Landes für den Bereich Asylbewerber und UMAs für die Jahre 2012 bis 2015 sowie Erstattung dieser Kosten durch den Bund.
Jetzt liegt die Antwort der Landesregierung als Drucksache 7/179 vor und wurde veröffentlicht.
Stellvertretend für die Fülle der erfragten Fakten und Zahlen seien folgende zwei Zahlen benannt:
Die Gesamtausgaben des Landes Sachsen-Anhalt für den Asylbereich inklusive unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betragen: Ist 2015: 205.442.744 €; Haushaltsplan 2015/2016, Haushaltsjahr 2016 (inklusive Nachtragshaushalt): 454.694.540 €.
Dazu erklärt Daniel Roi, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Diese Zahlen sollte sich jeder Bürger auf der Zunge zergehen lassen. Jahrelang ist den Bürgern Sachsen-Anhalts gesagt worden, dass gespart werden muss – und plötzlich schüttelt unser mit mehr als 20 Milliarden Euro verschuldetes Bundesland Hunderte Millionen aus dem Ärmel, um die irrsinnige Politik der unkontrollierten Masseneinwanderung zu finanzieren.
Dieses Geld fehlt nun, um unsere Kommunen endlich entsprechend der Landesverfassung finanziell ausreichend auszustatten. Nur so ließe sich eine spürbare Entlastung der einheimischen Bevölkerung erzielen. Doch die Prioritätensetzung der Landesregierung sieht offenbar anders aus.
Es stellt sich die Frage, wo die von Ministerpräsident Haseloff im Wahlkampf geforderte Obergrenze für Flüchtlinge bleibt? Sie wäre neben konsequenteren Abschiebungen ein Anfang, um die aus dem Ruder laufenden Kosten einzudämmen.“
Quellen-Hinweis: Die Drucksache 7/179 (als pdf) im Internet unter:
http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d0179aak.pdf