80.000 private Haushalte und Unternehmen dürfen auch nach mehr als zehn Jahren für bis 2015 durchgeführte Kanalarbeiten und Netzausbauten zur Kasse gebeten werden. Auch wenn sie bereits über entsprechende Hausanschlüsse verfügten. Für Grundstücksbesitzer bedeutet dies eine Nachzahlung von bis zu 10.000 Euro.
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, Robert Farle, bewertet das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts: „Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist skandalös und widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem ähnlichen Fall. Es darf nicht sein, dass private Haushalte und Verbraucher rückwirkend so stark belastet werden. Die AfD-Fraktion hatte im Landtag schon vor einigen Monaten einen Antrag eingebracht, das bestehende Moratorium solange aufrecht zu erhalten, bis das Bundesverfassungsgericht ein endgültiges Urteil zum Thema gefällt hat. Mit den Stimmen der Linksfraktion wäre dieses wahrscheinlich auch durchgegangen. Die Linke hat es allerdings vorgezogen, aus ideologischen Gründen nicht mit unserem Antrag für unsere Bürger zu stimmen. Daher braucht sie jetzt kein großes Wehklagen anzustimmen. Die AfD wird sich jetzt erst recht für eine Änderung der kommunalen Abgabenordnung