Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes sind die Bissattacken von Hunden in Sachsen-Anhalt zurückgegangen. Die Landesregierung verbucht das als einen Erfolg ihres Hundegesetzes, das eine Rasseliste sogenannter „gefährlicher“ Hunde enthält.
Hierzu erklärt Hannes Loth, Sprecher der AfD-Fraktion für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten:
„Wegen der Bissattacken hatte die AfD-Fraktion schon im vergangenen Jahr eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Dass sie tatsächlich weniger in Sachsen-Anhalt vorkommen, ist für die Landesregierung offensichtlich jetzt ein Grund, um sich mit Taschenspielertricks bei den Bürgern lieb Kind zu machen:
Nicht nur, dass Experten die Nützlichkeit solcher Rasselisten bezweifeln und die Gefährlichkeit eines Hundes vor allem an den Haltungsbedingungen festmachen – genauso ist nicht klar, ob die Hundehalter nunmehr verantwortlicher mit ihren Vierbeinern umgehen oder es aufgrund der Rasseliste einfach weniger sogenannte ‚gefährliche‘ Hunde gibt. Denn die Rasseliste ist für die meisten Gemeinden nur ein Vorwand, die betreffenden Hundehalter höher zu besteuern.
Für die AfD ist diese ungleiche Behandlung von Hundehaltern ungerecht und nicht weiter hinnehmbar. Wir fordern daher eine Abkehr von der Rasseliste. Wir fordern das Verbot aufzuheben, sogenannte ‚gefährliche‘ Hunde zu handeln, zu züchten und zu vermehren. Und wir fordern, dass die kommunalen Behörden erklären sollen, ob ein Hund gefährlich ist oder nicht. Wir werden deshalb im April dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des aktuellen Hundegesetzes vorlegen.“