Zur aktuellen Diskussion über die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden sagte der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, heute:
„Angesichts des großen Bedarfs an Spenderorganen und der gleichzeitig sehr geringen Zahl an Organspendern in Deutschland und Sachsen-Anhalt ist jede Debatte über eine Verbesserung dieser desolaten Situation grundsätzlich zu begrüßen. Das Thema Organspende ist etwas sehr Persönliches und Individuelles. Daher kann und sollte die Organspender-Frage nur von jedem Einzelnen für sich selbst beantwortet werden. Zur Widerspruchslösung wäre ein Volksentscheid auf Bundesebene absolut angebracht – wenn es ihn denn gäbe. Wenn die Widerspruchslösung kommen sollte, müssten zuvor eindeutige gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die die Art und Weise der Widerspruchseinlegung sowie deren Archivierung, Dokumentation und Einsehbarkeit unmissverständlich regeln. Auch die Frage einer möglichen Einflussnahme nach dem Tod durch die Hinterbliebenen muss dabei unbedingt berücksichtigt werden. Eine Alternative zur Widerspruchslösung wäre zum Beispiel die Beantwortung einer diesbezüglichen Pflichtfrage gegenüber den Krankenkassen oder den Einwohnermeldeämtern. Dies würde langfristig ebenfalls mehr Organspenden ermöglichen.“