Mit unserem Antrag „Neuordnung von Laufbahn und Ausbildung der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt“ forderten wir die Landesregierung dazu auf, die Einrichtung eines eigenen FH-Studiengangs für Gerichtsvollzieher zu prüfen. Die derzeitig praktizierte Ausbildung an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz ist nicht mehr zeitgemäß. Berichterstattung soll im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung geschehen. Auch ging es darum, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg für eine Ausbildung der Gerichtsvollzieher an der FH Schwetzingen abzuschließen mit einer eigenen Laufbahn zum „Gerichtsvollzieher“.
Ergebnis: Der Antrag Drs. 7/3483 wurde abgelehnt.