Für unsere Fraktion ist das Handwerk der wirtschaftliche Motor vieler Regionen Sachsen-Anhalts. Daher soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Gesetzesnovelle zur Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu erarbeiten, um Meistern des Maurer-, Beton- und Zimmererhandwerks sowie staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik nach einer nachgewiesenen, baufachlichen Weiterbildungsmaßnahme eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung zu gestatten.
Ergebnis: Der Antrag Drs. 7/3380 wurde abgelehnt.