Im September 2018 hat die AfD-Fraktion beantragt eine Gesetzesnovelle zur Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt erarbeiten zu lassen, um Meister des Maurer-, Beton- und Zimmererhandwerks sowie staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik nach einer nachgewiesenen, baufachlichen Weiterbildungsmaßnahme eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung zu gestatten. Die sogenannte „Kleine Bauvorlageberechtigung“ ermöglicht es den genannten Handwerksmeistern und Technikern, Bauvorlagen für einen eingeschränkten Katalog kleinerer Baumaßnahmen zu erstellen, ohne einen Architekten hinzuziehen zu müssen. Im heutigen Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in der Handwerkskammer Halle wurde über den AfD-Antrag beraten und Experten zum Thema angehört.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr und fachpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, Matthias Büttner, sagte dazu: „Die Anhörung in der Handwerkskammer hat uns in unserem Anliegen bestärkt und bestätigt die AfD-Position, dass es sinnvoll wäre, kleine Bauvorhaben auch durch Meister durchführen lassen zu können. Wir benötigen im Land endlich eine einheitliche Regelung, d.h. wer dazu berechtigt ist und in welchem Umfang dies künftig erlaubt werden kann.“
Tobias Rausch, Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, ergänzte: „In acht Bundesländern gibt es bereits eine ,Kleine Bauvorlageberechtigung‘, die einen nicht unbedeutenden Standortvorteil mit sich bringt. Im Hinblick auf die Bausicherheit sind bisher keine negativen Folgen festzustellen. Zur Stärkung des Handwerks, besonders in den ländlichen Regionen, sollte sich Sachsen-Anhalt dieser Option nicht verschließen.“